Verpackungsverordnung

5. Novelle der Verpackungsverordnung

Praktische Hilfe zur Verpackungsverordnung!

Ab dem 1. Januar 2009 tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft.
Der Gesetzgeber hat einige der bestehenden Regelungen entscheidend umgestaltet.

Zusammenfassung

Ab 1.1.2009 sind alle Unternehmen, „die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in Verkehr bringen“, zu einer Lizenzierung bei einem dualen System verpflichtet. Das heißt, dass alle gewerblich tätigen Firmen und Personen ihre Verpackungen lizenzieren müssen, die sie mit Ware befüllt an den Endverbraucher senden. Auch Kleinstverpackungsmengen müssen lizenziert werden.

- Verstöße werden verfolgt und sanktioniert
(Vertriebsverbot und Bußgelder bis zu 50.000 €).

- Eine Pflicht zur Kennzeichnung von Verpackungen (z.B. „Der Grüne Punkt“) entfällt, da ab 01.01.2009 jeder Gewerbetreibende seine Verpackungen selbst lizenzieren lassen muss.

- Für Verpackungen, die ins Ausland versendet werden, sind keine Lizenzentgelte zu entrichten.

- Da der Gesetzgeber eindeutig den „Erstinverkehrbringer“ (derjenige, der mit Ware befüllte Verpackungen an den Endverbraucher sendet) zur Lizenzierung verpflichtet, darf der Hersteller für Ihre Verkaufsverpackungen nicht Lizenznehmer werden.

Weitere Informationen (BMU).